Bausparvertrag Kündigen – Wichtige Tipps für die Kündigung des Bausparvertrages
Ein Bausparvertrag ist ein Finanzinstrument, welches für einen längeren Zeitraum angeschlossen werden sollte. Dennoch gibt es manchmal Situationen, in denen ein dringender Geldbedarf besteht. In solchen Fällen muss das ein oder andere Anlagevermögen aufgelöst werden. Da sich Festgeldkonten oder Lebensversicherungen nicht eignen während der Laufzeit aufzulösen, greifen manche auf ihren Bausparvertrag zurück. Möchte man seinen Bausparvertrag kündigen, so müssen jedoch einige Dinge beachtet werden.
Kündigungsfristen bei Auflösung meist recht lange!
Wer die angesparten Gelder aus seinem Vertrag ausgezahlt haben möchte, der muss für eine ordnungsgemäße Kündigung eine Kündigungsfrist einhalten. Bei Guthaben auf Bausparverträgen bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall beträgt diese sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist wird das Guthaben auf das angegebene Girokonto ausgezahlt. Ist die Einhaltung der Kündigungsfrist zu lange, so kann das Guthaben auch innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt werden, jedoch fällt dann ein Kündigungsdiskont in Höhe von 2,5% an. Dieser Abzug wird direkt von dem Sparguthaben abgezogen.
Bei Kündigung verfällt der Anspruch auf staatliche Prämien!
Da zum Erhalt der staatlichen Sparzulagen eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren eingehalten werden muss, sollte eine Kündigung erst nach Ablauf dieser Frist erfolgen. Ist dies nicht der Fall, so werden die erhaltenen Leistungen rückwirkend wieder gestrichen. Da sich diese Streichung der Leistungen auf die Rendite auswirkt, sollte die Auflösung nur bei dringendem Geldbedarf erfolgen.
Anstatt Bausparvertrag kündigen Teilung der Bausparsumme anstreben!
Um die Vertragslaufzeit von sieben Jahren nicht zu unterbrechen, bietet die Bausparkasse Schwäbisch Hall ihren Kunden eine vorzeitige Teilung der Bausparsumme an. Hierbei wird der bestehende Bausparvertrag in zwei Verträge aufgeteilt, wobei in den niedrigeren das komplette Guthaben umgebucht wird. Dieser kann somit aufgelöst werden, die andere Teilsumme wird weiter bespart. Diese Teilung kostet keine Gebühren und die Besparung sowie die vermögenswirksamen Leistungen können wie gehabt auf den Vertrag gutgeschrieben